Versicherungspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
leider noch Fragen.
1. Warum erst zum ....01.01.2013 versicherungspflichtig.
Verdiene ja ab schon 01.10.2012 unter JAEG
2. Da der Vertrag auf 1 Jahr (12Mon) befristet sein wird,
erhalte ich ab 01.10.2013 das alte Gehalt über der JAEG
wieder.
Danke und schöne Grüße