Fahrkostenübernahme (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Marianne,
hier ist das Muster 4:
Wenn der Arzt Buchstabe A ankreuzt und das Krankenhaus eine stationäre Behandlung abrechnet, werden die Kosten für das Verkehrsmittel übernommmen, das der Arzt auf der Verodnung für erforderlich hält.
Auch wenn der Arzt B ankreuzt und ein Taxi für erforderlich hält, wird dieses von der Krankenkasse bezahlt.
Bei den Buchstaben A und B ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse nicht erforderlich.
Buchstabe C trifft nur in besonderen, eher seltenen Fällen zu.
Gruß
RHW