Fahrkostenübernahme (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
genau so mach es - der Arzt stellt die Verordnung entsprechend aus und vermerkt gleich, dass es sich um die nächstgelegene Behandlungsmöglichkeit handelt und dass es sich um eine stationäre Behandlung dreht - und die Kasse zahlt das Taxi abzgl. des Eigenanteils (wenn keine Befreiung vorliegt).
Gruss
Czauderna