GKV bei Sperrzeit (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
der Anspruch besteht, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz (z.B. im Rahmen einer Familienversicherung) besteht und in diesem Monat keine - auch keine geringfügige - Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
MfG
ratte1