Rückkehr in eine PKV ohne Strafbeiträge/Basistarif (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 07.03.2013, 17:35 (vor 4081 Tagen) @ gerd

Eine Zulassung in der Bundesrepublik brauchts nicht, sondern gemäß deutscher Finanzaufsicht BaFin lediglich die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach §193 Absatz 3 VVG, denn auch in diesem Fall steht EU-Recht über Bundesrecht. Das ist vielen Versicheren natürlich ein Dorn im Auge und mittlerweile wachen auch einige Makler auf und versuchen von dem Kuchen der schätzungsweise zweihunderttausend Unversicherten ein Stück abzubekommen. Aber auch viele zu teuer Versicherte lassen sich Angebote zukommen und wechseln dann mit der nächsten Anpassung. Durch Zufall hatte ich selbst in den frühen Neunzigern das Glück mit englischen und belgischen Versicheren Kontakt aufzubauen und seitdem erhalten nicht nur hunderte Auslandsdeutsche sondern auch immer mehr Nichtversicherte die äußerst günstigen Policen aus Brüssel oder London.

Hintergrund ist, daß deutsche Private aufgrund der hierzulande gesetzlich verankerten Unkündbarkeit nur in höchst seltensten Fällen einen Geschäftsführer versichern würden, der z.B. bei der SCHUFA negative Eintragungen hat. Ein vormals beruflich gescheiterter Freiberufler mit schlechtem Ranking bei INFOSCORE gleichfalls. Ein jahrelang unversicherter Selbstständiger hat in Westeuropa somit ebenfalls keine Probleme - was zählt ist lediglich ein tadelloser Gesundheitszustand.


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