IKK Classic lehnt Kündigung wg. verspätetem Nachweis ab (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Mittwoch, 15.05.2013, 20:48 (vor 3992 Tagen) @ Chris

Hallo,
sorry, das mit dem freiwillig versichert habe ich total überlesen.
Ja, wenn ein freiwillig Versicherte fristgerecht kündigt, dann steht schon in der Kündigungsbestätigung drinnen, dass die Kündigung unwirksam wird, wenn nicht innerhalb der Kündigungsfrist
ein Nachweis der neuen Krankenversicherung vorgelegt wird.
Unwirksam heißt nicht dass damit eine Umdeutung erfolgt sondern das eine neue Kündigung erfolgen muss, natürlich unter Einhaltung der Fristen.
Allerdings, wenn es nachweislich nicht das Verschulden des Versicherten ist, dass der Nachweis rechtzeitig bei der Kasse landet, dann besteht die Möglichkeit, dass es doch mit dem ursprünglichen Termin klappt. es gab da mal ein Gerichtsurteil dazu, leider weiß aber momentan nichts näheres .
Gruss
Czauderna


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