Wechsel von PKV zu GKV nach Ausbildung mit anschl. Studium (Krankenkassenrecht)

RHW, Montag, 19.08.2013, 17:58 (vor 3903 Tagen) @ Rick

Hallo Rick,

wenn man mindestens 12 Monate ununterbrochen in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war (oder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate mit Unterbrechungen in der GKV versichert war), hat man bei Beginn der schulischen Ausbildung eine Entscheidungsmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Bei Beginn des Studiums an einer dt. Hochschule hat man erneut eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Manchmal ändern sich aber auch private Planungen (z.B. Berufsunfähigkeit, Todesfall in der Familie, Gründung einer eigenen Familie ...). Folgende Punkte können wichtig sein:

• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Berufsunfähigkeuit/Erwerbsminderung/Frührente, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten),

• Was ist, wenn man sich nach dem Schulbesuch als Physiotherapeut selbständig macht? Auch als Arbeitsloser oder Selbständiger kann man nicht mehr in die GKV zurück.

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

GKV-Hilfsmittel

Beiträge in der PKV sind für kerngesunde Menschen berechnet. Diese sind aber sehr selten. Gab es in den letzten Jahren mal Erkältungen/Grippe, Kopfschmerzen, Rückenbeschwerden, Einschränkungen der Gelenke? Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sind immer zu 100% korrekt anzugeben.

Gesundheitsfragen

In der Privatversicherung werden Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mb_kk_2009.pdf

In der GKV beträgt der Beitrag 78 Euro mohnatlich (als Schüler und Student).

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10 Irrtümer über die PKV

GKV und PKV

PKV-Ombudsmann

Schnellsuche nach PKV:

Rehakids

Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung kann ähnlich wichtig wie ein Hauskauf sein (spätestens bei Studienbeginn).

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW


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