Vorschriften GKV / kassenärztliche Vereinigung etc. (Gesetzliche Krankenkassen)

Martina....., Mittwoch, 11.12.2013, 15:23 (vor 3813 Tagen)

Hallo,

ich wurde vor kurzem ambulant in einem normalen Kreiskrankenhaus operiert. Folgende formellen "Probleme" tauchten auf:

1. Ich benötigte, da es kein akutfall war eine Überweisung vom Facharzt

2. Zunächst wurde ich im Krankenhaus aufgeklärt, hierbei wurde ich gleich für 2 Wochen AU-geschrieben.

3. OP ein paar Tage später problemlos.

4. am Folgetag Verbandswechsel problemlos.
4a. eine Woche später Fäden raus, Rezept bekomme ich im Krankenhaus keins mehr, AU auch nicht, muss wohl mein Hausarzt machen

5. jetzt sollte ich nicht mehr zur Versorung ins Krankenhaus kommen, allerdings wollen sie mich am Ende nach ca. 6 Wochen nochmal sehen und schauen wie es geworden ist.

6. Ich muss also für den Verbandswechsel künftig zum Hausarzt, auch der schreibt mich AU und stellt mir Rezepte aus.

7. Das Behandlungsende 6 Wochen später liegt im neuen Quartal, also erstmal beim Hausarzt Verbandswechsel, dann zum Facharzt wieder eine Überweisung ins Krankenhaus zur Nachuntersuchung holen....


Kann mir jemand erklären wo diese Zuständigkeitsvorschriften stehen? Und warum ist das so kompliziert? Da wundert es mich nicht, dass wir Deutschen die meisten Arztkontakte im Jahr haben, so will es wohl der Formalismus.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum