Vorschriften GKV / kassenärztliche Vereinigung etc. (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 12.12.2013, 07:33 (vor 3813 Tagen) @ Martina.....

Hallo,
das alles hat etwas mit Verträgen zu tun. Meines Wissens nach bekommen Krankenhäuser für ambulante OPs. Pauschalen gezahlt, die
Vorgespräch, Op, und Nachschau (einmalig ?!) beinhalten. Alle anderen, notwendigen medizinischen Leistungen werden dann von den behandelnden Allgemein- oder Fachärzten durchgeführt. Grundsätzlich können Krankenhäuser nur auf Überweisung tätig werden.
Was Krankenhäuser eigentlich auch nicht machen - AU-Bescheinigungen ausstellen.
Gruss
Czauderna


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