Betriebliche Krankenversicherung: Alternative zu Ablehnung? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 22.12.2013, 12:01 (vor 3799 Tagen) @ fragender

Ein Gruppenvertrag ist im weitesten Sinn etwas ganz anderes, wenn es auch prinzipiell das Gleiche ist.

Ein Verzicht auf Gesundheitsfragen und den Konsequenzen daraus macht aber aus ganz bestimmten Gründen nur dann Sinn, wenn alle Personen einer klar definierten Gruppe versichert werden. Nur so können subjektive Risiken minimiert werden.

Das geht eigentlich nur, wenn der Arbeitgeber bezahlt und wenn man auch im Betrieb klar abgegrenzte Gruppen definieren kann.

Und der Zufluss ist Barlohn! Dabei sind eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen und steuerlichen Aspekten zu beachten.

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