Mein Mann kommt in keine KV rein (Krankenkassenrecht)

Soli, Mittwoch, 08.01.2014, 09:24 (vor 3754 Tagen) @ SabineB

Mein Mann war 13 Jahre bei der Bundeswehr und hatte dort Heilfürsorge. Jetzt ist seine Dienstzeit zu Ende und er hat eine Anstellung. Da er die ganzen 13Jahre gesetzlich Plegeversichert war, dachten wir, es wäre kein Problem, dass er sich dann bei der Gesetzlichen Krankenkasse, bei der er auch Plegeversichert ist, wieder krankenversichert. Aber leider gefehlt, da sein Einkommen zu hoch ist, nimmt ihn keine gesetzliche Kv mehr. Nun haben wir versucht ihn privat zu versichern, doch das ist bisher leider auch bei mehreren privaten Krankenversicherern fehlgeschalgen, da er (dank Afganistan) eine psysische Vorerkrankung hat. Den Basistariv will uns auch niemand anbieten. Jeder behauptet nun, das der Andere zuständig wäre und nun ist mein Mann seit dem 04.01 ohne Krankenversicherung. Zwei private KVs wollen uns den Basistarif erst gar nicht anbieten und behaupten, mein Mann müsse sich gesetztlich versichern, weil er vor der Bundeswehrzeit ja auch gesetztlich versichert war. Die dritte Pkv behauptet, der Antrag wäre bei Ihr später eingegangen als bei den anderen pks und deshalb fühlt sie sich nicht zuständig. Irgendwelche Tipps wie man da noch vorgehen kann?


Er herscht in Deutschland per Gesetz eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. Aus diesem Grund darf grundsätzlich kein Antragsteller sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenversicherungen abgelehnt werden. Bedeutet, es besteht ein Aufnahmezwang immer in das System, in dem man zuletzt versichert war.

Da ihr Mann während seiner Dienstzeit gesetzlich pflegeversichert war, gehe ich davon aus, dass er vor der Bundeswehr gesetzlich krankenversichert war. Folglich muss er dort auch wieder aufgenommen werden. Nicht versicherte Soldaten und jene, die vorher eine private Pflegeversicherung hatten, müssen dementsprechend von der privaten Krankenversicherung erneut aufgenommen werden.

Ein Hinweis falls Sie sich doch für die PKV entscheiden, durch den Verdienst über der JAEG ist das grundsätzlich möglich, da ihr Mann nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegt. Durch das Vorliegen der gravierenden Vorerkrankungen werden Ihnen die Versicherer jedoch, wenn überhaupt nur den „Basistarif" anbieten, was jedoch auch keine Pflicht ist, da der Aufnahmezwang ja bei der GKV liegt.

Versuchen Sie trotdemdem mit Hilfe von eibnem Berater in einen Basistarif zu kommen, denn mit dem Dienstzeitende hört zwar für ihren Mann das geregelte Einkommen auf, aber der Gesundheitsschutz der Heilfürsorge nicht komplett, da die Heilfürsorge am Entlassungstag durch einen 70-prozentigen Beihilfeanspruch an den Bund abgelöst wird.

Eigentlich schließen aus diesem Grund die meisten Soldaten bei Dienstzeitbeginn ihre Pflegeversicherung in Verbindung mit einer Anwartschaft bei einem privaten Versicherungsunternehmen ab.
Durch die Anwartschaft ist garantiert, dass nach dem Ende der Dienstzeit der Eintritt in die private Restkostenversicherung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durch die jeweilige Krankenkasse erfolgt.


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