Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung (Sonstige Themen)

Bodi, Sonntag, 26.01.2014, 18:20 (vor 3743 Tagen) @ Luise F.

Die Frage ist, wie weit man den Sachverhalt gestalten kann. Die bisher notwendige Vorversicherungszeit von 12 Monaten ist wie schon geschrieben weggefallen.
Nochmal: Z.B. schon ein kurzer hauptberuflicher sozialversicherungspflichtiger Job reicht, um anschließend in der GKV zu bleiben.
Nur als beherrschender Gesellschafter könnte er sich in einer eigenen GmbH nicht sozialversicherungspflichtig anstellen.


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