Kostenerstattung (Gesetzliche Krankenkassen)

Limba, Mittwoch, 19.02.2014, 15:52 (vor 3743 Tagen) @ Steinbock

ganz so einfach ist es nicht, mein Mann ist kein Beamter, hat trotzdem Beihilfeanspruch.
Ich selber arbeite 25% bin also pflichtversichert in der GKV seit 2 Jahren, davor ein Leben lang PKV.

Da ich mir die 'Vorzüge' der PKV erhalten wollte, habe ich aus den immensen Altersrückstellungen, die sonst verloren gewesen wären, einiges an Zusatzversicherungen gemacht, unter anderem eine ambulante.
Ich sende als jede Rechnung, die ich bekomme zuerst an die GKV, danach an die PKV und danach kann ich die Dinge, die noch von keinem erstattet wurden, zu 70% von der Beihilfe bekommen, reiche die Rechnungen also ein drittes Mal ein.

Das ist alles sehr kompliziert und nicht weit verbreitet, war sowohl für die Vertreter der PKV als auch für die Beihilfe-Beteiligten nicht immer einfach, da sie so etwas noch nie hatten. Unterm Strich für mich aber bis auf das Eintreiben der Arztrechnungen eine sehr gute Lösung.

Limba


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