Kostenerstattung (Gesetzliche Krankenkassen)

Limba, Donnerstag, 20.02.2014, 13:45 (vor 3739 Tagen) @ Steinbock

ja natürlich, ich habe die Beihilfe auch genutzt als ich noch in der PKV war. Man kann dann recht gelassen sehr hohe Selbstbeteiligungen wählen, weil man davon 70% und bei den Kindern 80% von der Beihilfe bekommt.

Die Frage war aber nach dem Kostenerstattungsverfahren bei der GKV, und dazu habe ich geantwortet, dass ich mich dazu entschieden habe, aber eben mit der Zusatzversicherung der PKV und der Beihilfe als zusätzliche Absicherung.

Limba


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