Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig (Gesetzliche Krankenkassen)

Norbert Schlömer @, Münster, Dienstag, 25.11.2014, 20:12 (vor 3447 Tagen) @ derKVProfi

Bin verheiratet, meine Frau ist berufstätig und wir haben 2 Kinder in der Ausbildung.
Ich bekomme von der Krankenkasse unterschiedliche Aussagen, deshalb frage ich hier. Laut Krankenkasse ist das gesetzlich geregelt. Der eine Mitarbeiter sagt mir "sie können so viel Gewinn machen wie sie wollen, was die Krankenkasse betrifft zahlen Sie die 14,9 % Krankenvers. plus Pflegevers bis zur Höchstgrenze". Eine andere Aussage ist, wenn der Gewinn über 135 € (Freigrenze) monatlich liegt wird ein Mindesteinkommen von etwa 960 € monatlich angenommen und berechnet auch den Beitrag von dieser Annahme (die genauen Zahlen habe ich nicht behalten).


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