Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 25.11.2014, 20:17 (vor 3447 Tagen) @ Norbert Schlömer

Hallo,
also, wenn jemand in der KVdR. pflichtversichert ist und nebenher Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hat die in 2014 137,50 € mtl.
nicht überschreiten, dann muss er dafür keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten, ansonsten schon (allg. Beitragssatz - meine ich jedenfalls).
Gruss
Czauderna


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