Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
also, wenn jemand in der KVdR. pflichtversichert ist und nebenher Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hat die in 2014 137,50 € mtl.
nicht überschreiten, dann muss er dafür keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten, ansonsten schon (allg. Beitragssatz - meine ich jedenfalls).
Gruss
Czauderna