Firmendirektversicherung - Beitragspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)

WM, Montag, 09.03.2015, 12:47 (vor 3343 Tagen)

Hallo zusammen,
seit dem GMG 2004 besteht ja die unerfreuliche Beitragspflicht (gestreckt auf 120 Monate) auf Kapitalauszahlungen für Firmendirektversicherungen auch für Verträge, die vor dem 1.1.2004 geschlossen wurden.

Geregelt ist auch:
Sollte der Versorgungsempfänger vor Ablauf von 10 Jahren versterben, endet damit auch die Beitragspflicht. Die Erben zahlen keine Beiträge für den Zeitraum zwischen Tod und Ablauf der 10-Jahres-Frist; es handelt sich nämlich nicht um einen eigenen Versorgungsbezug.

Im Anschluß daran folgt:
Für die Hinterbliebenen kann eine Beitragspflicht nur dann entstehen, wenn diese als Hinterbliebenenversorgung einen eigenen Kapitalbetrag beanspruchen können.

Diesen Zusatz verstehe ich nicht und kann auch im Internet dazu nichts finden. Kann mir das jemand erklären?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße


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