Firmendirektversicherung - Beitragspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 10.03.2015, 07:31 (vor 3343 Tagen) @ WM

Hallo,
diese 10-Jahresfrist kommt nur dann zur Anwendung, wenn der Versorgungsbezug als Einmalzahlung geleistet wurde, ansonsten kommt es zu monatlichen Beitragszahlung für die gesamte Dauer des Versorgungsbezuges und endet in der Regel mit dem Ableben des Versicherten.
Wenn nun durch das Ableben des Versicherten eine Hinterbliebenenversorgung aus eben dieser Betriebsversorgung entsteht geschieht bei dem Empfänger dieser Versorgung genau das Gleiche (wenn er oder sie in der GKV versichert ist), bei einer Einmalzahlung greift die 10-Jahresfrist, ansonsten die monatliche Beitragszahlung, natürlich immer vorausgesetzt, dass überhaupt Beitragspflicht besteht, meine Meinung.
Gruss
Czauderna


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