Neuer Tarif - im Bisex bleiben? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 12.03.2015, 11:52 (vor 3357 Tagen) @ Fragezeichen?

Ich werde mein Studium nun beenden und muss in einen eigenen Tarif wechseln.

Nein, Sie führen den bisherigen Vertrag inkl. der erworbenen Rechte in einer anderen Versicherungsscheinnummer fort, in dem Sie Versicherungsnehmer sind.

Ich habe mich bei der Wahl zwischen GKV und PKV für die PKV entschieden.

OK!

Haben Sie auch an die Nachversicherung einer KrankenTAGEgeld-Versicherung gedacht?

Ich habe nun ein Angebot der Allianz vorliegen für einen Bisex-Tarif, der deutlich günstiger ist als jegliche Unisex-Tarife der Konkurrenz.

Sie hätten mutmaßlich kein außerordentliches Kündigungsrecht! Sie könnten wenn, erst zu einem späteren Zeitpunkt den Risikoträger wechseln. Dabei verlieren Sie sämtliche erworbene Rechte inkl. der gesamten Alterungsrückstellung, mit Ausnahme der aus Pflegepflicht.

Die Fragen, die sich mir jetzt stellen:
Macht es Sinn, im Bisex zu bleiben?

Ja, grundsätzlich schon. Die Frage wäre aber nur dann zu klären, wenn man den genauen Vertrag kennt.

Wie sieht es mit Altersrückstellungen bei dem Bisex-Tarif aus?

Was vorhanden ist, bleibt erhalten.

Kann ich die später in einen Unisex-Tarif (vielleicht sogar einer anderen PKV) mitnehmen?

Nein, Sie können Ihre Alterungsrückstellung, außer die der Pflegepflicht nicht mitnehmen, da sie "alte Welt" Bisex sind, wenn Sie den Risikoträger wechseln. Innerhalb der APKV wird die Alterungsrückstellung bei Tarifwechseln, auch in die Unisexwelt angerechnet.

Wenn Sie in Bisex Neue Welt oder Unisex wechseln, bilden sie von da an einen zusätzlichen Übertragungswert und den könnten Sie dann später mitnehmen, die AR NIE! Nur den ÜTW!

Ist es zu 100 % sicher, dass ich auch ohne erneute Gesundheitsprüfung später in einen Unisex-Tarif wechseln kann?

Nein, weil das ist auch heute nicht so. Es gilt immer § 204 VVG, also Tarifwechsel. Es geht dabei um Mehrleistungen!

Macht es im Moment Sinn, einen Aufpreis für eine Unisex-Versicherung zu zahlen?

Einen begründeten Ratschlag ohne Beratung und Dokumentation ... sorry, das gibt es nicht, oder von Laien, also wertlos für kostenlos!


Vielen Dank für Eure Hilfe, im Moment erschlägt mich die ganze Intransparenz der Versicherungen...

Das ist nicht intransparent, sondern das ist nicht ihr Job. Gönnen Sie sich doch eine qualifizierte Beratung durch einen Versicherungsberater gemäß § 59 Abs. 4 VVG und 34e GewO, also durch einen VersicherungsBERATER, nicht VersicherungsVERTRETER oder -MAKLER!

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