Neuer Tarif - im Bisex bleiben? (Private Krankenversicherungen)

Fragezeichen? @, Donnerstag, 12.03.2015, 18:55 (vor 3357 Tagen) @ derKVProfi

Ich werde mein Studium nun beenden und muss in einen eigenen Tarif wechseln.


Nein, Sie führen den bisherigen Vertrag inkl. der erworbenen Rechte in einer anderen Versicherungsscheinnummer fort, in dem Sie Versicherungsnehmer sind.

Da mein Vater Arzt ist und ich bisher im Ärztetarif war, jetzt selbst aber als Angestellter arbeite, werde ich einen Tarif wechseln müssen.


Haben Sie auch an die Nachversicherung einer KrankenTAGEgeld-Versicherung gedacht?

Danke für die Nachfrage, ja habe ich!

Ich habe nun ein Angebot der Allianz vorliegen für einen Bisex-Tarif, der deutlich günstiger ist als jegliche Unisex-Tarife der Konkurrenz.


Sie hätten mutmaßlich kein außerordentliches Kündigungsrecht! Sie könnten wenn, erst zu einem späteren Zeitpunkt den Risikoträger wechseln. Dabei verlieren Sie sämtliche erworbene Rechte inkl. der gesamten Alterungsrückstellung, mit Ausnahme der aus Pflegepflicht.

Durch die notwendige Beitragserhöhung beim Wechsel hätte ich laut APKV ein Sonderkündigungsrecht. Mich würde interessieren, wie hoch denn die Altersrückstellungen sind. Werden ab Geburt Altersrückstellungen gebildet? Dann würde es ja schon jetzt aus finanziellen Gründen keinen Grund für einen Wechsel zu einer anderen PKV geben oder?

Die Fragen, die sich mir jetzt stellen:
Macht es Sinn, im Bisex zu bleiben?


Ja, grundsätzlich schon. Die Frage wäre aber nur dann zu klären, wenn man den genauen Vertrag kennt.

Mir geht es allgemein darum, ob der Bisex Tarif irgendwann vergreisen wird und man dann aufgrund evtl. Krankheit nicht mehr die Möglichkeit hat in Unisex zu wechseln. Wie bewerten Sie das?


Wenn Sie in Bisex Neue Welt oder Unisex wechseln, bilden sie von da an einen zusätzlichen Übertragungswert und den könnten Sie dann später mitnehmen, die AR NIE! Nur den ÜTW!

Ist der Übertragungswert das, was in Angeboten als "gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 %" ausgewiesen wird? Und habe ich das richtig verstanden: Ohne ÜW = alte Welt, mit ÜW = neue Welt?


Vielen Dank für Eure Hilfe, im Moment erschlägt mich die ganze Intransparenz der Versicherungen...


Das ist nicht intransparent, sondern das ist nicht ihr Job. Gönnen Sie sich doch eine qualifizierte Beratung durch einen Versicherungsberater gemäß § 59 Abs. 4 VVG und 34e GewO, also durch einen VersicherungsBERATER, nicht VersicherungsVERTRETER oder -MAKLER!

Danke für den Tip! Ich bin nur der Meinung, ich sollte auch selbst etwas Ahnung haben, damit mich niemand über den Tisch zieht. Ein Versicherungsberater nimmt eventuell nur den Tarif, der am meisten Provision gibt...

Noch eine abschließende Frage: Ein Wechsel der Krankenversicherung macht eigentlich nie Sinn, weil alle Altersrückstellungen (bis auf den ÜW) verloren gehen, oder? Also ist der Tarif vielleicht im Moment günstiger, aufgrund fehlender ARS wird er aber im Alter definitiv teurer?

Vielen Dank für Ihre sehr kompetente und hilfreiche Unterstützung!


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