Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz? (Gesetzliche Krankenkassen)

Karlmann, Mittwoch, 14.10.2015, 15:17 (vor 3121 Tagen)

Hallo zusammen,

Habe da ein Problem mit der DAK.

Kurz zu meiner Situation:

Hatte bis Februar dieses Jahres keine KV und das seit 2010. (war Freiberufler und konnte irgendwann die Beiträge nicht mehr zahlen)
Habe Ende Februar dieses Jahres eine Antrag zu Wiederversicherung gestellt.
Die KV schrieb mir ich, sie benötigten den "aktuellen" Einkommensteuerbescheid, den ich nicht mehr zu Verfügung hatte und nochmals neu ausfüllte (also für 2014) und 4 Wochen später vom FA erhielt und der DAK sofort zuschickte...

Danach hörte ich 6 Wochen lang garnichts von der DAK. Dann kam ein Schreiben in dem gefordert wurde nun doch die "Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre" ! vorzulegen !
;(
Also schickte ich denen auch den SB von 2013 zu und wartete wieder wochenlang, nachdem ich dort anrief, taten die recht überrascht, Missverständnis, andere Mitarbeiter sei Schuld wegen Verzögerung ...
Meine Frage ob jetzt endlich Versicherungsschutz bestehen würde, wurde verneint (das war Mitte Mai), das hab ich auch schriftlich.

Im Mai war ich also noch nicht Krankenversichert !
Ende Juli bekam ich dann ein Schreiben mit der Auflistung meiner Beitragsschulden und dem Hinweis jetzt Versicherungsschutz zu genießen.

So und jetzt wird's wirklich seltsam. Die Jahre VOR Antragsstellung also von ca. Ende 2010 bis Februar 2015, als ich unversichert war, werden mit ca. durchschnittl. 44 EURO berechnet. Soweit sogut.

Allerdings wird bereits ab Februar der volle "normale" Monatsbeitrag von 240 Euro berechnet, obwohl im Februar, März, April, Mai, Juni kein Versicherungschutz bestand !
Versicherungschutz wurde erst im Juli wiederhergestellt !

Wie kann ein Monat ohne Versicherungsschutz einmal mit 44 und einmal mit 240 Euro berechnet werden ? Ist das Rechtens ?

Auf telef. Nachfrage wurde die Mitarbeiterin recht pampig, sagte ich solle ihr dankbar sein für die Senkung der ausstehenden Beiträge auf 44 Euro, und dass die 240 Euro Monatsbeitrag bereits ab Monat der Antragsstellung ! fällig seien, das hätte angeblich nichts mit tatsächlichem Versicherungsschutz zu tun.

Als ich die Dame darauf nochmal hinwies, dass der Vers.Schutz erst im Juli wieder aktiv wurde, sagte Sie, dass sei ja auch nur meine Schuld gewesen mit der Verzögerung ... Als ich Sie darauf hinwies, dass die DAK die Hauptschuld an dieser monatelangen Verzögerung trüge, Stichwort Falschauskunft Steuerbescheide und wochenlanges nicht Melden, sagte Sie mir allen Ernstes, da könne Sie nichts dafür, dass sei die Schuld einer Kollegin gewesen ...
Und Widerspruch würde eh nichts bringen, das könne ich mir sparen ...

Besuche morgen jetzt persönlich die DAK Aussenstelle, hab genug von telefonischen Auskünften.

Meine Fragen:
Sind diese in meinen Augen willkürlichen Beitragsfestsetzungen so in Ordnung ?
Ist es Rechtens in Monaten in denen kein Versicherungsschutz bestand einmal 44 und dann aber 240 Euro zu verlangen ?

Da ich jetzt ALG II Empfänger bin, kann ich die mom ausstehenden 3000 Euro nur per Ratenzahlung stemmen ...
Hab jetzt ohne Rücksprache zu meiner finanziellen Situation auch noch eine Rate von 130 Euro pro Monat "vorgeschlagen" bekommen inkl. Drohung, dass der Versicherungsschutz sofort entfällt, bei Ausbleiben (zuerst würde der gesamte ausstehende Betrag sofort fällig), was ich natürlich nicht zahlen kann. Müssen die auf meine finanzielle Situation Rücksicht nehmen und sagen wir eine Monatsrate von 50 Euro akzeptieren ?

Wäre dankbar für Hilfe !

Gruss KM.


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