Widerspruch zurückziehen oder nicht? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 29.10.2015, 11:23 (vor 3106 Tagen) @ Czauderna

Du kennst die Urteile nicht?

OK, kann passieren.

Kleines Einmaleins und dann bei der Lage sogar einfach ...

Was soll uns ein Urteil des Sozialgericht München aus 2010 sagen, wenn es eines vom BSG aus 2012 gibt?

Ganz einfach ... SG ist fast nix und BSG höchstrichterlich!

Ob ich jemanden helfen will, der von der BRD-GmbH schwadroniert, die Frage kann ich auch beantworten ... Nein!

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