Psyschiatrische Behandlung in der Vergangenheit (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 05.03.2016, 14:42 (vor 2987 Tagen) @ stitch

Was Sie denken, meinen oder glauben, ist nebensächlich.

Wie der Versicherer den Sachverhalt beurteilt oder beurteilen darf, ist wieder etwas anderes.

Wie ein Gericht es abschließend bewerten ist noch einmal etwas anderes.

Sie sollten jetzt Geld in die Hand nehmen und einen spezialisierten Versicherungsberater (z. B. VersSulting), der mit einem Rechtsanwalt eng zusammenarbeitet, damit fließende Übergänger gewährleistet sind, beauftragen.

Sie können sich aber auch an andere Versicherungsberater oder gleich an einen Rechtsanwalt wenden ... die sollten diese besondere Nische nur wirklich beherrschen!

Und vor allem ... das Sie sich darüber öffentlich austauschen wollen, sei dem Sachverhalt geschuldet - alleine: es bringt Ihnen nichts öffentliche Meinungen zu bekommen!

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