Als Beamtin während Beurlaubung oder Elternzeit in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Montag, 25.04.2016, 20:41 (vor 2926 Tagen) @ Marahara

Hallo,
während der Elternzeit geht es nicht, (§ 10 Abs. 1 letzter Satz Sozialgesetzbuch 5 = Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.) bei einer sich evt. anschließenden Beurlaubung schon.

MfG
ratte1


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