Als Beamtin während Beurlaubung oder Elternzeit in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
während der Elternzeit geht es nicht, (§ 10 Abs. 1 letzter Satz Sozialgesetzbuch 5 = Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.) bei einer sich evt. anschließenden Beurlaubung schon.
MfG
ratte1