Als Beamtin während Beurlaubung oder Elternzeit in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

JensK, Freitag, 29.04.2016, 01:46 (vor 2923 Tagen) @ derKVProfi

Anwartschaft, es heißt Anwartschaft und nicht ruhen. Ruhen ist "Nichtzahlung und Rechtsfolge Notlagentarif".

Bei der Debeka wird in den "Merkblättern" für die Versicherten auch vom Ruhen eines Vertrages gesprochen - und ein ruhender Tarif wird auch als solcher bezeichnet. Vielleicht kommt es daher. Das Ruhen entspricht aber aus meiner Sicht eigentlich einer Anwartschaft - warum die Debeka es Ruhen nennt, verstehe ich nicht. Vielleicht gibt es ja doch einen Unterschied?

Es gibt eine große und eine kleine Anwartschaft!

Da hab ich mich schon oftgefragt: in welchen Fällen ist die große Anwartschaft überhaupt sinnvoll? Mir fallen nicht viele ein. Ich meine: in der Theorie kann ich ja die Ersparnisse selbst zurücklegen und dadurch dann den später erhöhten Beitrag entsprechend wieder reduzieren. Unterschiede wären aus meiner Sicht: ich muss die Disziplin haben, das Geld zurückzulegen, es kann gepfändet werden, die Beitragsverringerung wird geringer sein, da die Versicherung auch mit Stornogewinnen kalkuliert und ich natürlich nicht (dafür bin ich flexibler und könnte das Geld bei Tod vererben). Hab ich noch etwas vergessen?


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