Familienversicherung, mindj. Kind, eigenes Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Sie geben an, dass das Kind 1000,- Euro Arbeitsentgelt erhält und bei der Bundesknappschaft gemeldet ist. Ich gehe daher davon aus, das es sich um einen Minijob handelt, richtig?
In diesem Fall beträgt die Einkommensgrenze nicht 415,- Euro monatlich, sondern 450,- Euro monatlich.
MfG
ratte1