Familienversicherung, mindj. Kind, eigenes Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 23.08.2016, 20:18 (vor 2796 Tagen) @ ratte123

Ups, dass hatte ich ja gar nicht gesehen ....

"Eigener Verdienst 2016: 1.000,00 € (Arbeitsverhältnis bei der Knappschaft gemeldet)."

Dann ist aber nix Knappschaft und nix 450 Euro ... das ist ja sv-pflichtig, oder ??

Tja, wie immer ... keine oder nur wenig Infos ... hypothetische Fragen.

Lassen Euch doch bitte beraten!!!

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