Anspruch LFZ ??? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 3119 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,
in seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer bleibt er auch Arbeitnehmer und das in der RV. und ALV. sogar versicherungspflichtig - das nur nebenbei. Also im Krankheitsfall auch Entgeltfortzahlung.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion