Anspruch LFZ ??? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
in seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer bleibt er auch Arbeitnehmer und das in der RV. und ALV. sogar versicherungspflichtig - das nur nebenbei. Also im Krankheitsfall auch Entgeltfortzahlung.
Gruss
Czauderna