Berechnung unter Vorbehalt stehender GKV Beiträge ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Guten Abend,
der Sinn war die - nicht ganz einfachen - Zusammenhänge darzustellen um hoffentlich hilfreiche Antworten auf die gestellten Fragen zu bekommen.
Welcher Steuerbescheid wird für die endgültige Berechnung und Festsetzung unter Vorbehalt stehender GKV-Beiträge herangezogen?
Beispiel:
Letzter EkSt-Bescheid 2013
04/2015-01/2016 Beiträge unter Vorbehalt
Nächster EkSt-Bescheid 2014
Wird der EkSt-Bescheid 2014 für die endgültige Festsetzung der Beiträge für den Zeitraum 04/2015-01/2016 genommen oder erst der Bescheid 2015?
(Mein Kenntnisstand ist, dass der 2014 herangezogen wird - die GKV sieht es anders; vermutlich weil sie so höhere Beiträge verlangen kann.)
Die Beiträge wurden wegen Vorlage eines EkSt-Vorauszahlungsbescheides unter Vorbehalt gestellt.
Kann man diesen VZ-Bescheid rückwirkend zurückziehen, wenn es sich als nachteilig herausstellt?
Vielleicht hatte ich dieses Mal mehr Glück mit meinen Formulierungen
Viele Grüße
Guenther