Versicherungspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
nicht versichert sein geht nicht. Tatsächlich wirst du in die so genannte Anschlussversicherng (§ 188 Abs. 4 SGB V ) wechseln. Die Beiträge sind von dir allein zu zahlen.
MfG
ratte1
Ergänzung: Alternativ kannst du mit Ende des Arbeitslosengeld-2-Bezuges auch in die private Krankenversicherung gehen und die entsprechende Versicherungsbescheinigung bei deiner bisherigen KK einreichen.