Debeka: Wechsel von ruhendem Bi-Sex in aktiven Uni-Sex-Tarif (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 23.08.2018, 23:47 (vor 2070 Tagen) @ Elch2018

Bestimmt, aber in einem Forum würde ich nie nach möglichst objektiver Beratung suchen, sondern erhoffe mir subjektive Erfahrungsnerichte, Meinungen und Hinweise.

Mit Verlaub, es geht ausschließlich um rechtsverbindliche Aussagen in Schriftform, für die dann auch jemand haftet!


Scheinbar hatte aber leider noch niemand ein ähnliches Problem zu ruhenden Tarifen. Schade.

Doch, aber die können Ihnen nicht wirklich helfen!


Eine andere Frage zum Tarif BC. Dort heißt es:
"4. Gesondert berechenbare ärztliche und sonstige therapeutische stationäre Behandlung im Krankenhaus
Wenn Versicherungsschutz sowohl nach Tarif B als auch Tarif WL besteht, werden Leistungen für gesondert berechenbare ärztliche und sonstige therapeutische stationäre Behandlung im Krankenhaus erstattet, die über den Leistungsumfang der vorgenannten Tarife hinausgehen."

Hat schon mal jemand hierzu etwas angerechnet oder eine Idee, welche Art Leistungen hier gemeint sind? Ist das Erstattung ohne Limit? (Wieder rein nach Erfahrungen und Meinungen gegefragt, nicht nach Beratung

Auch hier geht es nicht um Meinungen, sondern um juristische 'Fakten!

Kaufen sie sich einenRechtskommentar: Bach/Moser: MBKK ''

B und WL decken den Höchstbetrag GOÄ ab .... es gibt noch andere GOs für andere Heil- und Heilhilfsberufen!

BC deckt Honorarvereinbarungen ab, wenn sie rechtlich korrekt geschlossen wurden, 5.2 bzw. dem Rechtsprechungsrecht oder dem Gesetz/der VO an sich nicht widersprechen und situativ angemessen erscheinen!

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