PKV-Anwartschaft und GKV (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 16.09.2018, 11:59 (vor 2042 Tagen) @ Wolfgang42

1. "Nachdem ich viele Jahre privat krankenversichert war, habe ich zwei Jahre im außereuropäischen Ausland gearbeitet. Dort war ich auch krankenversichert. Für diese Zeit habe ich bei meiner privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft beantragt und monatliche Beiträge gezahlt. "

Vereinbart war Anwartschaft wegen Auslandsaufenthalt! Wurde das geändert?

"Nach meiner Rückkehr war ich zunächst kurz nicht beschäftigt und über meine Frau bei der gesetzlichen KV familienversichert."

Da hätte eine neue Anwartschaft wegen Familienversicherung beantragt werden müssen!

"Dort bin ich nun auch voll versichert, nachdem ich wieder angefangen habe, angestellt zu arbeiten. Wegen meines Verdienstes zahle ich den Höchstbetrag,"

Also voraussichtlich "freiwillig versichert"!

Man hätte die ganze Zeit mit der Allianz reden müssen!

Jetzt gilt voraussichtlich:

a) kein Recht auf Ende Anwartschaft ohne Gesundheitsfragen!

b) ggf. kann man verhandeln!

c) dann kann man auch ggf. die Zusatzversicherung ermöglichen, wobei Teile der Anrechnung aus der gebildeten alterungsrückstellung und ggf. auch andere erworbene Rechte verhandeln!

Wenden Sie sich doch bitte an:

1. die Allianz

2. den zuständigen Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler) - Name steht regelmäßig in den Unterlagen!

3. einen unabhängigen Rechtsdienstleister - Versicherungsberater!

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