freiwillig versichert (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 08.05.2019, 12:05 (vor 1808 Tagen) @ martina

Hallo,
okay, schon etwas klarer die Sache - wie war das in 2016 - als dein Ehemann verstorben ist, wo war er zuletzt versichert, in der GKV oder in der PKV, und wie lange. Als du damals den Rentenantrag gestellt hast, musste doch die Voraussetzungen für die KVdR, also für die Pflichtversicherung geprüft werden. Die Pflichtversicherung ist nur dann möglich, wenn entweder die Witwe, also du, oder der Verstorbene eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt hat. Nur wenn diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt wurde, nur dann kam die freiwillige Versicherung zum Zuge, wobei aber dann ein Anspruch auf Beitragszuschuss vom Rentenversicherungasträger von ca. 7% der Bruttorente besteht, der allerdings beantragt werden muss.
Also, nur wenn damals die Voraussetzungen für die KVdR. geprüft wurden und die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, nur dann ist die freiwillige Versicherung die logische Folge und aus der kommst du nur dann raus, wenn du aufgrund gesetzlicher Vorschriften versicherungspflilchtig wirst, z.B. durch eine Tätigkeit mit mehr als 450,00 € mtl.
Was ich noch gerne wissen würde, bei welcher Kasse bist du denn jetzt freiwillig versichert ?.
Gruss
Czauderna


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