freiwillig versichert (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Rentenbeitraege werden grundsaetzlich bei 450,00 € Jobs nicht fällig, es sei denn man wählt als Arbeitnehmer die Rentenversicherung. Die genannten 1038,33 € haben damit nichts zu tun, das ist die Mindestbeitragbemessungsgrenze zur Kranken- und Pfglegeversicherung für freiwillig Versicherte.
Gruss
Czauderna