Krankenkasse verweigert Kündigung (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 20.01.2020, 15:45 (vor 1529 Tagen) @ Franzi

Hallo,
also, grundsätzlich ist das richtig, was die Kasse gesagt hat. Mit dem Arbeitgeberwechsel ist das Versicherungsverhältnis beendet worden,und mit dem Beschäftigungsbeginn beim nächsten Arbeitgeber begann erneut ein Versicherungsverhältnis und demnach auch eine neue Bindungsfrist von 18 Monaten.
Allerdings kann es aber auch sein, dass eben keine neue Bindungsfrist beginnt - ich gebe zu, diese Sache ist grundsätzlich etwas kompliziert und erst recht, wenn keine genauen Daten vorhanden sind. Es wäre ganz gut zu wissen, wann genau das alte Beschäftigungsverhältnis endete und ob es ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis war und wann genau das neue Beschäftigungsverhältnis begann und ob es sich da auch um eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit handelt.
Hier gibt es dazugehörige Rundschreiben der Krankenkassen - https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/kassenwahlrecht...
Czauderna


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