Krankengeld / Anfrage MDK (Gesetzliche Krankenkassen)

Martin WÜ, Mittwoch, 21.10.2020, 11:13 (vor 1283 Tagen)

Ich habe mal eine Frage zum Krankengeld der GKV. Ich bin schon seit Ende März 2020 AU (F.33.1).
Die GKV hat den MDK beauftragt, meinen Gesundheitszustand über meinen Arzt, der die AU bescheinigt, zu erfragen. Dieses passierte, wie wohl üblich, ohne Wissen des Versicherten.
Mein Arzt hat immer die Fragen des MDK beantwortet (Therapieverlauf Psychotherapie konnte er nicht beantworten). Mein Psychotherapeut wurde bisher noch nicht kontaktiert, was laut seiner Info, wohl schon sehr häufig passiert.

Wie wird in der Regel verfahren? Reha angeraten (innerhalb 10 Monaten beantragen) oder könnte in meinem Fall der MDK die AU, einfach als Empfehlung an die GKV, beenden?
Gibt es da Fristen nach Erhalt eines Schreibens der GKV (z. B. ... in 2 Wochen wird beendet)?

Es ist noch eine somatische Diagnose in Dauerbehandlung, aber diesbezüglich während der gesamten AU habe ich diese Erkrankung noch nicht auf einer AU eingereicht (anderes Fachgebiet).

Ist es besser, die 2. Diagnose auf einer zweiten AU-Meldung von dem anderen Behandler einzureichen bei der GKV?

Ich bin ratlos...


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