Optimierung Beiträge GKV durch Einzahlung in AZK? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 25.02.2025, 17:10 (vor 64 Tagen) @ Michael Winkel

Hallo,
ja, dadurch wird die Versicherung als solche nicht beeinflusst, d.h. wenn du wegen Überschreitens der Krankenversicherungspflichtgrenze freiwillig krankenversichert bist, bleibt dein Beitrag wie bisher und es kommt zu keiner Nachzahlung.
Anders wäre es, wenn du pflichtversichert bist, dann zählt das tatsächlich erhaltene Bruttoarbeitsentgelt und es werden auch die Beiträge (bis zur Beitragsbemessungsgrenze (entsprechend berechnet.
Gruss
Czauderna


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