Optimierung Beiträge GKV durch Einzahlung in AZK? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ist das sicher, dass der Arbeitgeber auch tatsächlich die Kranken/Pflegeversicherung nach dem "niedrigeren" Entgelt abrechnet?
Wie ich schon schrieb - solange die freiwillige Versicherung nicht seitens des Arbeitgebers in eine Pflichtversicherung umgewandelt wird, was ich nicht glaube. Das Entgelt ist ja vorhanden, es wird eben nur über das AZK "verschoben". Insgesamt zählt immer die JAE (Jahresentgeltgrenze) zur Beurteilung. Deshalb verlängert sich ja nicht das Beschäftigungsverhältnis und die Gutschriften vom AZK werden aufgebraucht. Um eine konkrete und verbindliche Aussage dazu zu erhalten, rate ich unbedingt Kontakt mit der Krankenkasse und/oder mit dem Arbeitgeber diesbezüglich aufzunehmen.
Gruss
Czauderna
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Michael Winkel,
25.02.2025, 16:57
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Czauderna,
25.02.2025, 17:10
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Michael Winkel,
26.02.2025, 08:40
- Optimierung Beiträge GKV durch Einzahlung in AZK? - Czauderna, 26.02.2025, 09:30
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Czauderna,
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