Re: Freiwillig versichert oder hauptberuflich selbständig? (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7495 Tagen) @ Axel

Für hauptberuflich Selbstständige gilt ein höherer Mindestbeitrag als für andere Gruppen freiwillig Versicherter (bei hauptberuflich Selbstständigen werden - außer bei Existenzgründern, die einen Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt beziehen -beitragspflichtige Einnahmen von monatlich mindestens 1.811,25 € zu Grunde gelegt, um einen bestimmten Mindestbeitrag nicht zu unterschreiten - d. h. wer unterhalb dieses Mindesteinkommens verdient, muss trotzdem diesen Mindestbeitrag entrichten, was vom Gesetzgeber so gewollt ist). Bei Existenzgründern, die einen Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt beziehen, liegt die vom Gesetzgeber festgelegte Untergrenze bezüglich der beitragspflichtigen Einnahmen bei 1.207,50 € - und auch hier gilt wieder: Wer mit seinen beitragspflichtigen Einnahmen dieses vom Gesetzgeber festgelegte Mindesteinkommen unterschreitet, muss trotzdem den Mindestbeitrag auf Grundlage dieser Untergrenze an die Krankenkasse entrichten.

Falls Sie an der Richtigkeit der kürzlich seitens der AOK erfolgten Einstufung als hauptberuflich Selbstständige konkrete Zweifel haben: Mit der AOK Kontakt aufnehmen und diese Frage klären. Wurde seitens der AOK etwa kürzlich eine (mindestens 1 x jährlich zu erfolgende) Überprüfung der Berufs- und Einkommensverhältnisse vorgenommen, aus der die hauptberufliche Selbstständigkeit zweifelsfrei hervorging? Falls ja, ist die Entscheidung der AOK (leider) korrekt.

Gruß
Elgin


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