Re: Freiwillig versichert oder hauptberuflich selbständig? (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7494 Tagen) @ Axel

Hallo Axel,

falls Du neben Deinen Einkünften als Selbstständiger keine weiteren - anteilmäßig höheren - Einkommensquellen (z. B. Einkommen aus abhängiger Beschäftigung, Lohnersatzleistungen etc.) angegeben hast, muss lt. dem Willen des Gesetzgebers von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ausgegangen werden. Und damit gelten dann für Dich die Regeln, die ich Dir bereits zuvor beschrieben habe.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di - in der es auch eine gleichberechtigte Personengruppe "Freiberufler und Selbstständige" gibt - hat dieses Problem vor einigen Wochen auf ihrer Homepage publik gemacht:

http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x01c7347b;internal&action=verdi_show_listenkopf_seite.action

Da müsste sich ja dann gerade auch für Dich eine ver.di-Mitgliedschaft lohnen ...

Gruß
Elgin


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