Re: Securvita Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7494 Tagen) @ Besserwisser

Auch wenn sich das Ganze nicht direkt "Vertrag" nennt (wie beispielsweise bei einem Kaufvertrag), hat es einen ähnlichen Charakter. Denn der Gesetzgeber hat ja entsprechende Folgewirkungen festgelegt. Bei anderweitigen "Verträgen" (z. B. Kaufvertrag) sind eben "nur" die Inhalte der Folgewirkungen andere.

Gruß
Elgin


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