Re: Securvita Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7492 Tagen) @ k.a.

Dass bei gesetzlichen KVen Kontrahierunszwang besteht, ist gesetzlich geregelt. Trotzdem wurde auch in diesem Forum immer wieder von sogenannter Risikoselektion (im Zusammenhang mit beitragsgünstigen BKKen) berichtet - was wohl in der Praxis nur bedeuten kann, dass manche GKVen es mit dem gesetzlich vorgegebenen Kontrahierungszwang nicht allzu genau nehmen in der Hoffnung, dass sich manch ein Antragsteller rechtlich nicht entsprechend zu wehren weiß oder es aus Bequemlichkeit bleiben lässt ...

Gruß
Elgin


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