Re: nebenberuflich/hauptberuflich selbständig krankenversichern (Gesetzliche Krankenkassen)

Antwort, (vor 7582 Tagen) @ Mimie

Die Familienversicherung endet mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Es besteht die Möglichkeit, die Versicherung freiwillig fortzusetzen. Bei Selbständigen wird für die Beitragsberechnung ein Einkommen von mindestens 1811,25 Euro (2005) zugrunde gelegt.


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