Re: nebenberuflich/hauptberuflich selbständig krankenversichern (Gesetzliche Krankenkassen)
GrüßDich und allemiteinand!
für den Fall,daß die Tätigkeit als nebenberuflich gewürdigt werden könnte, stellt sich zusätzlich die Frage, ob sodann
bestimmte Teile des Ehegatteneinkommens als unterhaltlicher Zuschuß an die Ehefrau erachtet werden müßten. werden in aller Regel auch Unterhaltsbezüge abgefragt. Beim Ausfüllen des Formulares "Einkommens-ermittlung" ist auch die Rubrik Unterhalt gewöhnlich mitzuberücksichtigen. Trägt man da nichts ein, dann könnte
die Kasse bei der Sichtung des ESt-bescheides (hohes Einkommen des Ehemannes, Ehefrau:nix oder nur wenig)
der Ehefrau "de facto" einen fiktiven Unterhalt bei der Beitragsbemessung unterjubeln - zumindest dann, wenn er privatversichert ist. Nach meinem bisherigen von Argwohn unterwandertem Verständnis jedenfalls!!! Oder habe ich die
gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen Tatbestände bisher zupessimistisch interpretiert?
dschauli