Re: Verdienst bei familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Grundsätzlich nicht, aber Du darfst die 345 EUR-Grenze 2malig im Jahr überschreiten. Außerdem können mit Sicherheit noch Werbungskosten abgezogen werden (zumindest bei Studentenjobs (920 EUR aufs Jahr bzw. auf die Dauer der Beschäftigung), da weiß ichs sicher).