Re: Verdienst bei familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Wird eigentlich aufs Jahr gerechnet, aber wenn man in einem Jahr beispielsweise nur von 01.10.-31.12. arbeitet, dann kann man die 920 EUR auf in diesem Fall 3 Monate aufteilen bzw. hiervon abrechnen.
Auf mathematisch: Gesamteinkünfte pro Jahr minus 920 durch die Anzahl der gearbeiteten Monate = anzurechnendes Einkommen für die FV