Re: Möglichkeit zum Ausstieg aus der BKK VDN? (Gesetzliche Krankenkassen)
Wenn Du Deinem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung nicht aushändigt, bleibst Du in der bisherigen KRankenkasse versichert.
Wenn Du Deinem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung nicht aushändigt, bleibst Du in der bisherigen KRankenkasse versichert.
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