Re: Möglichkeit zum Ausstieg aus der BKK VDN? (Gesetzliche Krankenkassen)

GMI @, (vor 7673 Tagen) @ Nektaris

Wenn Du Deinem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung nicht aushändigt, bleibst Du in der bisherigen KRankenkasse versichert.


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