Re: Möglichkeit zum Ausstieg aus der BKK VDN? (Gesetzliche Krankenkassen)
GMI hat Recht.
Ich würde zur Vorsicht aber nochmals den Arbeitgeber informieren, dass eine Mitgliedsbescheinigung der BKK
VDN nicht zählt, sofern diese direkt an den Arbeitgeber noch eine schicken.