Re: Frage zur BKK Bergisch Land (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Elgin.
danke für Deine schnelle und ausführliche Antwort.
Wenn die Kostenübernahme bei Mutter-Kind-Kuren
analog auch für Vater-Kind-Kuren gilt. reichen mir
die gebotenen Zusatzleistungen aus heutiger Sicht aus.
Hoffentlich wird der Beitragssatz nicht irgenwann auch in
schwindelerregende Höhen ansteigen (Richtung 14%).
Grüße.
Holger.