Re: Mutter-Kind-Kuren bei der BKK Bergisch-Land (Gesetzliche Krankenkassen)
Seit Jahresanfang 2004 hat der Gesetzgeber für alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend festgelegt. dass beide Elternteile Mutter-/Vater-Kind-Kuren gleichberechtigt beantragen können.
Früher war es den einzelnen Krankenkassen selbst überlassen. ob sie diese Gleichberechtigung auf freiwlliger Basis praktiziert haben oder nicht.
Gruß
Elgin